FAQ
Die Berufspraxis (Berufserfahrung) wird gemäss der Prüfungsordnung Punkt 3.3 und Wegleitung Punkt 3.2 beurteilt. Ebenfalls hier beschrieben ist auch die geforderte Berufspraxis, wenn kein einschlägiges EFZ vorliegt. Der Zulassungsentscheid liegt bei der Prüfungskommission.
Nein, die Lehrzeit gehört zur Ausbildung und kann nicht als Berufspraxis angerechnet werden.
Ja, die Berufspraxis während eines Vorbereitungskurses kann angerechnet werden. Es gelten die Bestimmungen in der Wegleitung unter Punkt 3.2.
Nein. Eine Vorabklärung ist nicht Voraussetzung für die Prüfungsanmeldung.
Sie dient ausschliesslich dazu, bereits im Vorfeld abzuklären, ob eine Kandidatin oder ein Kandidat die Zulassungsbedingungen für die Berufsprüfung erfüllt. Die Vorabklärung gilt nicht als Prüfungsanmeldung.
Die Prüfungsanmeldung kann unabhängig von einer Vorabklärung direkt hier vorgenommen werden.