FAQ

Die Berufspraxis (Berufserfahrung) wird gemäss der Prüfungsordnung Punkt 3.3 und Wegleitung Punkt 3.2 beurteilt. Ebenfalls hier beschrieben ist auch die geforderte Berufspraxis, wenn kein einschlägiges EFZ vorliegt. Der Zulassungsentscheid liegt bei der Prüfungskommission.

 

Nein, die Lehrzeit gehört zur Ausbildung und kann nicht als Berufspraxis angerechnet werden. 

Ja, die Berufspraxis während eines Vorbereitungskurses kann angerechnet werden. Es gelten die Bestimmungen in der Wegleitung unter Punkt 3.2.