Organisation
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Verbandes, sie wird in der Regel einmal jährlich einberufen.
Der Vorstand, welcher aus drei bis 8 Mitgliedern besteht, wird alle zwei Jahre von der Mitgliederversammlung gewählt und bildet die Legislative im Verband. Das Gremium wird jeweils für ein Jahr von einem Vorsitzenden geführt. Hier werden alle wesentlichen Verbandsgeschäfte behandelt und entschieden, zudem ist es das Kontrollorgan der Geschäftsstelle. Der Vorstand konstituiert sich selbst.
Die Geschäftsführung leitet die Verbandsgeschäfte in Absprache und in Zusammenarbeit mit dem Vorstand, sie bildet die Exekutive im Verband und besteht aus Geschäftsführung und Projektmitarbeitenden. Sie übernimmt nebst den klassischen Verbandsaufgaben auch Projektarbeiten, dabei werden Vorstand und Mitglieder aktiv miteinbezogen. Teilweise übernimmt die Geschäftsführung Repräsen-tationsaufgaben im Auftrag des Vorstands.
Ein Revisor oder eine Revisorin prüft das Rechnungswesen, welches von einer externen Treuhandstelle erledigt wird.
Im jährlich stattfinden Strategiemeeting werden von Vorstand, Vorsitzendem und Geschäftsführung die Strategie des Verbandes allgemein und konkret für das kommende Jahr bestimmt. Die Resultate werden, soweit in den Statuten vorgesehen, der Generalversammlung vorgelegt, wo sie bestätigt oder abgelehnt werden.
Unter dem Namen SWISSFILM ASSOCIATION (SFA) besteht ein Verband, der in jeder Hinsicht ein selbständiger Verein im Sinne von Art. 60ff ZGB ist.