BVG

Für Festangestellte, Freischaffende und Selbständigerwerbende

Die Vorsorgelösung im Rahmen der 2. Säule nimmt speziell auf die Besonderheiten des Filmschaffens Rücksicht. So können nicht nur Personen versichert werden, die unbefristet, d.h. fest angestellt sind, sondern auch Freischaffende und Selbständigerwerbende. Wer für einen Film arbeitet – und sei es nur während ein paar Tagen – ist dank unserer Vorsorgeversicherung ab dem ersten Franken versichert, unabhängig von einer Eintrittsschwelle oder der Dauer des Engagements.

SWISSFILM ASSOCIATION gehört zu den Stifterverbänden welche diese einzigartige Vorsorgelösung 1985 gegründet haben. Mit Rudi Haller (Vorstandsmitglied) sind wir auch im Stiftungsrat vertreten.

Soziale Verantwortung wahrnehmen

Der obligatorische Vorsorgeschutz in der Schweiz ist für Nichtfestangestellte ungenügend, denn meistens beträgt der Verdienst für einzelne Filmprojekte weniger als CHF 21’150 bei einem Arbeitgeber und die Anstellung dauert zumeist weniger als drei Monate. Nutzt diese Möglichkeit und versichert eure internen und externen Mitarbeitenden bei vfa.


Vorsorgestiftung vfa/fpa
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